G wie Grundriss: Raumhöhe, Quadratmeteranzahl – was gibt es zu beachten?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: G wie Grundriss

Platz ist in der kleinsten Hütte. Auch wenn dieses Sprichwort für den privaten Bereich möglicherweise angewendet werden kann, für die Gründung einer Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung gilt es sicherlich nicht. Hierfür sind strikte Mindestvoraussetzungen vorgeschrieben, an denen letztendlich die Zulassung hängen kann.

Wie eine Physiotherapiepraxis räumlich auszusehen hat, ist in Paragraph 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen und Vergütung festgehalten – und das sehr detailreich. Die Vorgaben beziehen sich etwa auf die Größe einer Praxis, die Raumbezeichnung (Behandlungsraum, Anmeldung, WC, Wartebereich, Eingang etc.), die Quadratmeterzahl der einzelnen Räume sowie die Deckenhöhe.

Das Team von physio-START unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Vorgaben bei der räumlichen Umsetzung Ihres Gründungsvorhabens im Blick zu behalten und den möglichen Spielraum zu nutzen. Ihren Grundriss prüfen wir gern unverbindlich – auch wenn Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie physio-START-Mitglied werden möchten.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.