Ausnahme zur neuen Testverordnung für Physiotherapeuten

Ab dem 1. Juli 2022 gilt die neue Corona-Testverordnung. Damit gibt es ab sofort keine kostenfreien Bürgertests mehr. Stattdessen muss jeder Bürger für einen Antigentest im Testzentrum drei Euro bezahlen. Ausnahmen gibt es nach § 4a Absatz 1 Nr. 5 der Coronavirus-Testverordnung. Nach diesem Paragrafen haben Physiotherapeuten, die einen Patienten in einer Pflege- bzw. Alteneinrichtung behandeln, Anspruch auf einen PoC-Antigen-Test ohne Eigenanteil.

IFK-Mitglieder finden einen Vordruck für den Nachweis über eine solche Ausnahme im internen Mitgliederbereich unter Physioservice (Merkblätter) > Praxismanagement / Recht (M).


Weitere Informationen zu den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das Sie im geschützten Mitgliederbereich auf der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.