Anerkenntnis Bundesrahmenvertrag: Offizielle Bestätigungen verzögern sich

Da viele Physiotherapiepraxen den Bundesrahmenvertrag noch nicht anerkannt haben, verschicken die ARGEn Heilmittel derzeit an alle Leistungserbringer pauschal ein Rundschreiben, um daran zu erinnern. Das verursacht viel Verunsicherung unter den Heilmittelerbringern.

Die Praxen, die den Bundesrahmenvertrag bereits anerkannt haben, können das Rundschreiben als gegenstandslos betrachten. Dies gilt auch für Mitglieder, die die Anerkenntniserklärung dem IFK geschickt haben oder dem IFK eine Vollmacht erteilt haben, die Anerkenntnis vorzunehmen. Für Praxen, die eine Bestätigung des IFK erhalten haben, besteht kein Handlungsbedarf mehr. Die ARGEn Heilmittel verschicken größtenteils keine Bestätigungen an die Leistungserbringer und wenn, dann mit erheblicher Verzögerung.



Die Frist für die Anerkennung wurde kürzlich bis zum 30. April 2022 verlängert, sodass Heilmittelerbringer, die den Bundesrahmenvertrag bislang noch nicht anerkannt haben, dies weiterhin tun können, ohne ab dem 1. Februar 2022 ihre Zulassung zu verlieren.



Die Anerkenntniserklärung finden Sie im internen Mitgliederbereich unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV (ab 01.08.2021). Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de)


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