Lockerungen für Geimpfte: Maskenpflicht und Abstandsregelungen bleiben bestehen

Voraussichtlich ab dem 8. Mai gelten Erleichterungen für Personen, die vollständig gegen eine Infektion mit dem Coronavirus geimpft sind. Unberührt von den Erleichterungen werden aber die Regelungen zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Abstandsregelungen unverändert fortbestehen. Auch Physiotherapeuten, die vollständig geimpft sind, müssen diese geltenden Regelungen also weiterhin einhalten.

Vollständig geimpfte Personen sind dann aber nicht mehr von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen betroffen. Außerdem können sie anstelle eines eventuell geforderten negativen Corona-Tests ihren Impfausweis vorlegen.

 

Bei Fragen dazu können sich IFK-Mitglieder an die Geschäftsstelle wenden, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

Die erste Ausgabe physiotherapie im neuen Jahr ist da

2026 | 12.01. Neues Jahr, neue physiotherapie: Die aktuelle Ausgabe des IFK-Mitgliedermagazins beinhaltet im Januar viele spannende Themen. Passend zu guten Neujahrsvorsätzen gibt es eine neue Kooperation des IFK, die Vorteile für Praxisinhaber und Mitarbeiter gleichermaßen bietet: Jobradleasing mit BusinessBike. Eine praktische Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf Seite 32.