SHV bei Anhörung zum DVPMG

Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand am 14. April 2021 die Anhörung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) statt.

Es war die zweite Anhörung dazu in dieser Woche und wieder ging es um ein typisch „Spahn‘sches“ Omnibusgesetz. Die Vorlage hat 179 Seiten und enthält jede Menge „Digitales“. Videotherapie, Anschluss an die Telematikinfrastruktur und dessen Finanzierung, Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Verordnung (eVO) sind einige beispielhafte Inhalte, die uns Heilmittelerbringer direkt betreffen. Der Gesetzentwurf nennt dafür erstmals konkrete Termine für die einzelnen Berufsgruppen.

 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat für seine Mitgliedsverbände eine Stellungnahme abgegeben und die konkreten Inhalte des Gesetzentwurfs zu den oben genannten Themen begrüßt. Dabei hat er die Möglichkeit zu einer früheren freiwilligen Anbindung der Heilmittelerbringer sowie die Übernahme der dafür entstehenden Kosten gefordert. Auch die vollständigen Zugriffsrechte auf die ePA (bei Einverständnis des Patienten), der Einbezug bei der Entwicklung der eVO und die Möglichkeit, auch als Heilmittelerbringer therapieunterstützende Apps zu verordnen, waren zentrale Inhalte der SHV-Stellungnahme. Bei der Anhörung hat Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, vertreten.

 

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne