IFK-Merkblatt zum Coronavirus

Händewaschen, in die Ellenbeuge niesen, Abstand zu hustenden Personen halten – die wichtigsten Grundregeln, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden, haben sich inzwischen weitestgehend herumgesprochen. Was Praxisinhaber zusätzlich wissen sollten, steht im IFK-Merkblatt.

Denn für Inhaber einer Physiotherapiepraxis stellen sich noch zahlreiche weitere Fragen: Was tun, wenn der Inhaber oder ein Mitarbeiter in Quarantäne muss? Wer bezahlt den Verdienstausfall? Wo gibt es weitere Informationen? Das IFK-Merkblatt M26 beantwortet diese und weitere Fragen und steht nach dem Log-in im physioservice zur Verfügung.


Einen ersten Überblick bietet zudem der Artikel „Coronavirus: Was tun?“. IFK-Mitglieder, die darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus haben, können sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden, Tel.: 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de.





Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.