Vorsicht vor Abzocke bei Brandschutz Überprüfungen

Mitglieder haben dem IFK berichtet, dass – bisher hauptsächlich in NRW – Firmen an Praxen herantreten, um die angeblich erforderlichen Überprüfungen der Feuerlöscher vorzunehmen, obwohl die Überprüfungsfrist noch nicht abgelaufen ist.

Nach DIN 14406-1 beträgt die Überprüfungsfrist für die Instandhaltung von Feuerlöschern längstens zwei Jahre. Das Regelintervall wird üblicherweise auch ausgeschöpft.

Darüber hinaus entsprachen die von den Brandschutzfirmen verwandten Feuerlöscher-Prüfnachweise nicht dem Stand der Technik.

Mitglieder, die von ihnen unbekannten Brandschutzfirmen kontaktiert und auf eine Überprüfung gedrängt werden, sollten den Vertragsabschluss verweigern und sich mit dem IFK-Referat Recht in Verbindung setzen, Tel. 0234 97745-0 oder E-Mail: ifk@ifk.de.


Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.