csm_WAT_LOGO_TYPO_0c828a0193.png

WAT-Gutachten: Jetzt mitmachen!

Der Startschuss ist gefallen – ab sofort sind alle Inhaber von Therapiepraxen aufgerufen, sich am Gutachten zur „Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen“ (WAT-Gutachten) zu beteiligen. Die Umfrage ist online unter www.wat-gutachten.de erreichbar.


Die Ergebnisse sind immens wichtig, da sie als Grundlage für die anstehenden Vergütungsverhandlungen dienen, die im Jahr 2020 erstmals bundesweit einheitlich stattfinden. Dabei werden die Entwicklungen der Personal-, Sach- und Betriebskosten berücksichtigt.


Um eben diese Daten zu erheben, sind alle Praxisinhaber aufgerufen, sich am WAT-Gutachten zu beteiligen. Je mehr mitmachen, desto besser! Auch Praxisinhaber, die keinem Verband angehören, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.


Das Gutachten wurde vom IFK und elf weiteren Heilmittelverbänden in Auftrag gegeben, die die Vergütungsverhandlungen gemeinsam vorbereiten. Durchgeführt wird das Gutachten vom unabhängigen Institut für Gesundheit und Management (IfG). Die erhobenen Daten werden selbstverständlich anonym behandelt.


Um den Fragebogen bearbeiten zu können, wird die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) bzw. die Überschussrechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) für das Jahr 2018 benötigt. Fragen zum WAT-Gutachten beantwortet die IFK-Geschäftsstelle, Tel.: 0234 97745-333 oder E-Mail: ifk@ifk.de. Auf Wunsch versendet die IFK-Geschäftsstelle den Fragebogen auch als Papierversion.


Den Fragebogen und weitere Informationen zur Teilnahme gibt es online unter www.wat-gutachten.de.

Weitere Artikel

Es bleibt spannend: Berufspolitisches Update beim Regionalforum in München

2026 | 05.08. Der Beschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetztes, der Wechsel von Gesundheitsministerin Nina Warken ins Kanzleramt sowie die Benennung von Carsten Linnemann zum neuen Bundesgesundheitsminister – in den letzten Wochen war gesundheitspolitisch einiges los. Entsprechend umfangreich fiel das Branchenupdate aus, das IFK-Mitglieder im Rahmen des Regionalforums Süd erhielten.

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.