Aufsichtsbehörden stellen Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten klar!

Die Datenschutzkonferenz (DSK) der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder tagte am 26.04.2018 und veröffentlichte im Nachgang die lang erwartete Klarstellung hinsichtlich der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten in Physiotherapie-Praxen.

Dort heißt es wörtlich: „Betreibt ein einzelner Arzt, Apotheker oder sonstiger Angehöriger eines Gesundheitsberufs eine Praxis, Apotheke oder ein Gesundheitsberufsunternehmen und sind dort einschließlich seiner Person in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB).“

Für Physiotherapie-Praxen steht somit fest, dass es grundsätzlich bei der auch bislang schon geltenden „10er-Regelung“ bleibt.

Überraschend und neu ist allerdings, dass die Aufsichtsbehörden entgegen dem Gesetzeswortlaut des § 38 BDSG-neu sowie ohne Begründung die Auffassung vertreten, dass der Praxisinhaber im Hinblick auf die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten mitzuzählen ist.

Da davon auszugehen ist, dass die Aufsichtsbehörden sich bei ihrer Behördenpraxis an die Beschlüsse der DSK halten werden, sollten Praxisinhaber vorsichtshalber noch einmal genau durchzählen, wieviel Personen einschließlich des oder der Praxisinhaber mit der Verarbeitung von Patienten- oder Mitarbeiterdaten am PC oder Tablet beschäftigt sind. Bei Unklarheiten können sich IFK-Mitglieder gerne mit den Juristinnen des IFK in Verbindungen setzen.

Das entsprechende Kurzpapier sowie weitere Informationen über die aktuellen Beschlüsse der DSK finden Sie online auf den Seiten der Landesdatenschutzbehörden, zum Beispiel auf der Seite des LDI NRW unter https://www.ldi.nrw.de.

Um Physiotherapeuten mehr Sicherheit im Umgang mit den neuen Datenschutzregelungen zu verschaffen, bietet das IQH in den Räumlichkeiten des IFK am 16.05.2018 von 18:30 Uhr bis 20:30 Uhr in Bochum einen Themenabend unter dem Motto „Datenschutz in der Therapiepraxis“ an. Dabei werden vor allem datenschutzrechtliche Aspekte mit hohem physiotherapeutischem Praxisbezug vermittelt. Zur Anmeldung geht es hier.

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.