Neue Leitlinie zur sektoralen Heilpraktikerprüfung tritt in Kraft

Am 22.03.2018 tritt die neue Heilpraktikerüberprüfungsleitlinie des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) in Kraft. Die Leitlinie ersetzt bisherige Verfahrensempfehlungen und betrifft auch das Überprüfungsverfahren zur Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis.

Die Leitlinie sieht vor, dass nach Antrag auf Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis mindestens eine mündliche sowie eine schriftliche Kenntnisprüfung durch den Antragsteller erbracht wird. Eine Prüfung nach Aktenlage ist in der Leitlinie nicht vorgesehen. Für ausgebildete Physiotherapeuten kann allerdings der schriftliche Teil der Überprüfung entfallen, da sie über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem bundesgesetzlich geregelten Heilberuf verfügen. Dies liegt jedoch im Ermessen der zuständigen Behörde.

Die Leitlinie ist kein Gesetz, sondern eine Verfahrensempfehlung, deren Anwendung im Ermessen der Bundesländer bzw. der jeweils prüfenden Behörde liegt. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Bundesländer die Leitlinie anwenden wird, denn sie wurden von dem BMG in die Entwicklung der Leitlinie miteinbezogen. Es ist davon auszugehen, dass Anträge nach der bisherigen Verfahrenspraxis der einzelnen Länder jedenfalls noch bis zum 21.03.2018 eingereicht werden können.  Der IFK rät gleichwohl allen antragsstellenden Personen, Informationen zu den für sie geltenden Voraussetzungen bei der jeweils zuständigen Behörde einzuholen.

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.