Status freier Mitarbeiter - Genug ist genug

Vielen Praxisinhabern und freien Mitarbeitern bereitet die aktuelle Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zur Scheinselbstständigkeit große Sorgen. Obwohl nach wie vor die gesetzliche Möglichkeit freier Mitarbeit besteht, bescheidet die DRV den Großteil an Statusfeststellungsverfahren – in rechtlich fragwürdiger Weise – negativ. Eine solche Handlungsweise, die für Praxisinhaber und freie Mitarbeiter eine immense finanzielle Belastung bedeutet, darf sich die Branche nicht länger interventionslos ansehen. Der IFK hat daher ein offizielles Schreiben an das Direktorium der DRV verfasst.

Aufgrund der unüberschaubaren Masse an Verfahren, die mit scheinbar standardisierten Begründungen negativ beschieden werden, wird der Eindruck gewonnen, dass die Berufsgruppe der Physiotherapeuten generell als abhängig Beschäftigte qualifiziert werden soll. Anliegen des IFK ist es, dass die DRV eine nachvollziehbare und auf rechtlich fundierter Grundlage basierende Verfahrensweise erarbeitet, die es IFK-Mitgliedern weiterhin ermöglicht, mit freien Mitarbeitern zusammenzuarbeiten oder als solche ihren Beruf freiberuflich auszuüben.

In der nächsten Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie wird das Schreiben des IFK in voller Länge abgedruckt. Hier erhalten Sie bereits vorab Einblick in den Artikel der Rubrik Recht.

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne