Neue Verordnungsvordrucke ab 2017

Zum Jahreswechsel wird es für ärztliche Heilmittel-Verordnungen neue Vordrucke des bewährten „Muster 13“ geben, die ein weiteres Feld für einen zweiten ICD-Code enthalten. Darauf haben sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geeinigt, um die Identifizierung von Verordnungen mit besonderem Verordnungsbedarf (ehemals: Praxisbesonderheiten) einfacher zu gestalten.

Ab dem 01.01.2017 sind offiziell nur noch diese neuen Verordnungsmuster gültig. Alte Verordnungsvordrucke dürfen dann vom Arzt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Sollten Sie im kommenden Jahr noch alte Verordnungsmuster erhalten, informieren Sie bitte den entsprechenden Arzt, da er sonst ggf. einen besonderen Versorgungsbedarf nicht geltend machen kann und die entsprechenden Verordnungen somit nicht aus der Wirtschaftlichkeitsprüfung herausfallen.

Aus Sicht des IFK dürfen Physiotherapeuten in einem solchen Fall keine (wirtschaftlichen) Nachteile entstehen. Eine Absetzung von Verordnungen aufgrund der Verwendung veralteter Vordrucke darf es also nicht geben. Diese Auffassung wurde dem IFK inzwischen nicht nur von der KBV, sondern gleichfalls von der AOK, der Knappschaft sowie den landwirtschaftlichen Kassen des SVLFG bestätigt. Bei der AOK heißt es z. B. wörtlich: „Verordnungen, die nach dem 01.01.2017 ausgestellt und erbracht werden, werden nicht allein deshalb als fehlerhaft angesehen, wenn das „alte“ Verordnungsmuster verwendet wurde.“ Solange also die Verordnung gemäß der Heilmittel-Richtlinie korrekt ausgestellt worden ist, werden keine Absetzungen erfolgen.

Der IFK hat auch die übrigen Kassenverbände (vdek, IKK, BKK) kontaktiert und um eine Bestätigung gebeten, dass bei ihren Mitgliedskassen in gleicher Weise verfahren wird und nicht mit ungerechtfertigten Kürzungen zu rechnen ist. Sobald eine Rückmeldung vorliegt, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.