Neues Urteil zu GEMA-Gebühren

Mit einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Sichtweise zur Auslegung des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe von Musik gelockert. Die Begriffsdefinition entscheidet hinsichtlich der Wiedergabe von Musik im Wartezimmer von Physiotherapiepraxen darüber, ob GEMA-Gebühren gezahlt werden müssen oder nicht.

Eine öffentliche Wiedergabe liegt gemäß dem EuGH (C-117/15) nur dann vor, wenn sie gegenüber einer unbestimmten Zahl von möglichen Adressaten erfolgt. Eine allzu kleine oder unbedeutende Anzahl von Personen ist damit ausgeschlossen. Im Fall eines Rehabilitationszentrums mit zwei Wartezimmern, in denen parallel auf zwei Fernsehern Musik-TV abgespielt wurde, hatte der EuGH eine GEMA-Pflicht festgestellt. Maßgeblich waren dafür die (Gesamt-)Größe der Wartebereiche sowie die öffentliche Zugänglichkeit.
Nach Auffassung des IFK ist in Zukunft auch weiterhin in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Physiotherapie-Praxen keine Gebühr für die Wiedergabe in Wartezimmern zu zahlen. Die Anzahl von Personen, die in den Wartezimmern Platz finden, wird die Annahme einer öffentlichen Wiedergabe regelmäßig nicht rechtfertigen. Insbesondere in termingebundenen Praxen ist eine vergleichbare Lage zudem wegen eines fehlenden öffentlichen Zugangs nicht gegeben. Deshalb verbleibt es bei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2015 (AZ: I ZR 14/14), auf deren Grundlage die Wiedergabe von Musik in Wartezimmern nicht GEMA-gebührenpflichtig ist.
Sollte die GEMA bereits mit Vertragsangeboten oder gar Zahlungsaufforderungen an Sie herangetreten sein, können sich IFK-Mitglieder gern an das Referat Recht wenden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie zudem im Merkblatt M10, das unsere Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle anfordern können.

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.