Erhöhung der Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen ab 1. September 2025

Ab dem 1. September 2025 steigen aufgrund einer Vorgriffsregelung erneut die Höchstsätze der Bundesbeihilfeverordnung für einige Leistungen. Dies betrifft unter anderem die Hausbesuchspauschale (Anstieg von 25,60 Euro auf 27,60 Euro) und die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung (Anstieg von 91,38 Euro auf 98,60 Euro), die auch bei physiotherapeutischen Verordnungen erstattet wird. Seit Anfang des Jahres 2025 gibt es für diese Leistungen unter dem Abschnitt „Bereich Sonstiges“ einheitliche Höchstbeträge für alle Heilmittelbereiche, die sich teilweise deutlich von den GKV-Vergütungssätzen unterscheiden.

Damit die höheren Sätze auch für Landesbeamte gelten, ist es notwendig, dass entsprechende Änderungen in den jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer vorgenommen werden. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch, sodass die neuen Höchstbeträge dort ebenfalls ab September gelten werden. Die übrigen Bundesländer entscheiden eigenständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen.

Ärgerlich: Einige Länder haben ihre Verordnungen noch immer nicht an die vorherigen Preissteigerungen in der GKV angepasst, sodass hier die Landesbeihilfesätze bei einigen Leistungspositionen unterhalb der GKV-Vergütung liegen. Der IFK steht mit den Beihilfestellen dieser Bundesländer in Kontakt und wird weiter auf eine Anpassung der Höchstsätze drängen. Sobald auch hier Aktualisierungen stattfinden, informiert der IFK seine Mitglieder selbstverständlich über die gewohnten Kanäle.

Die Vorgriffsregelung „Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel“ mit dem für die Physiotherapie relevanten Abschnitt „Bereich Sonstiges“ (Nummer 83 bis 87) finden Sie auf der IFK-Internetseite im geschützten Mitgliederbereich unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ – „Beihilfe“ – „Bund: Vorgriffsregelung im Bereich Sonstiges ab 1. September 2025“.

Weitere Artikel

GKV neu denken: Vorsorge vor Versorgung

2026 | 05.06. Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Innerhalb der Gesundheitsbranche liegen konkrete Ideen für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen vor.

8. TherapieGipfel: Anmelden und live dabei sein in Berlin

2026 | 03.06. Unter dem Motto „Heilmittelpolitik aktuell“ lädt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) Politik, Kostenträger und Berufsangehörige der Heilmittelbranche zum 8. TherapieGipfel nach Berlin ein. Am 11. November um 15 Uhr wird die Veranstaltung eröffnet. Im Historischen Hörsaal im Langenbeck-Virchow-Haus wird der SHV-Vorstand im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Gesundheitspolitikern und fachkundigen Experten über aktuelle berufspolitische Themen diskutieren.

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.