Achtung: Online-Streitbeilegungsplattform wird eingestellt

Aufgrund der kaum vorhandenen Nutzung wird die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung zum 20. Juli 2025 eingestellt. Physiotherapiepraxen sollten daher das Impressum ihrer Webseite überprüfen.

Was versteht man unter der OS-Plattform?

Unternehmer in der EU waren bisher dazu verpflichtet, einen Link zur europäischen OS-Plattform bereitzustellen, wenn sie online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen. Ob diese Pflicht für die Homepages von Physiotherapiepraxen gilt, kommt auf den Einzelfall an. Einige Praxen, die eigentlich nicht betroffen wären, haben jedoch bislang im Impressum ihrer Internetpräsenz auf die OS-Plattform verwiesen.

Was müssen Praxisinhaber tun?

Durch den Wegfall der OS-Plattform entfällt auch die Pflicht, den Link auf der Website bereitzustellen. Bislang konnte ein fehlender oder ein nicht funktionierender Link zu Abmahnungen beispielsweise durch Mitbewerber führen. Aus diesem Grunde war es unabdingbar, den Link zur OS-Plattform für Verbraucher leicht zugänglich zur Verfügung zu stellen. Ob zukünftig ein Link, der zu der nicht mehr vorhandenen OS-Plattform führt, ebenfalls abgemahnt werden kann, ist noch nicht geklärt. Hier besteht also eine rechtliche Unsicherheit für Praxisinhaber.

Daher sollten Praxisinhaber den Link bis einschließlich 20. Juli 2025 unverändert auf der Homepage zur Verfügung stellen. Danach sollte der Link zur Sicherheit aber unverzüglich entfernt werden.

Wichtig: Der Wegfall der OS-Plattform führt nicht dazu, dass die Informationspflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht mehr anwendbar wären. Diese werden nicht erfasst und bleiben bestehen.

Welche Informationen zwingend auf der Webseite einer Physiotherapiepraxis angegeben werden müssen, können IFK-Mitglieder auch im Merkblatt M08 – Praxismarketing nachlesen.

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