Blankoverordnung in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Bereich der Bundesbeihilfe erstattungsfähig

Die Blankoverordnung ist ab dem 1. November 2024 Teil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Darüber berichteten wir. 

Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt haben dies in ihren Beihilfeverordnungen zum 1. November 2024 bereits umgesetzt. Auch die Postbeamtenkrankenkasse hat sich dem für die Postbeamten A angeschlossen und eine Preisliste für die Blankoverordnung veröffentlicht.  

Nordrhein-Westfalen und Thüringen werden die Regelung zum 1. Januar 2025 übernehmen, Thüringen jedoch nur für die Diagnosen nach § 125 a SGB V (also analog der GKV). Berlin hat eine Übernahme ebenfalls angekündigt, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest.  

In Niedersachsen und Sachsen sollen die Regelungen vorerst nicht übernommen werden, die Entscheidung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. 

Der IFK befindet sich weiter in stetigem Austausch mit den entsprechenden Behörden und wird weiter über Neuerungen informieren.

Informationen über die entsprechenden Beihilfesätze und die Preisliste der Postbeamtenkrankenkasse finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich der IFK-Internetseite unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ sowie im neuen Merkblatt „A24b Blankoverordnung im Bereich der Privatpatienten“ im PhysioService. Hinsichtlich der neuen Regelungen anpasst wurden zudem die Merkblätter „A02 Abrechnung Privatpatienten“ und „M01 Musterbehandlungsvertrag“. 

  

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne