G-BA verlängert Corona-Sonderregeln bis zum 31. März 2022

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Verlängerung der Corona-Sonderregelungen in der Heilmittel-Richtlinie bis zum 31. März 2022 beschlossen.

Dies betrifft die Regelungen zur videotherapeutischen Behandlung, den Unterbrechungsfristen und dem Entlassmanagement.

 

Auch die Abrechnung der Hygienepauschale ist in der Hygienepauschaleverordnung (HygPV) bis 31. März 2022 verlängert worden.

 

 

Eine Übersicht der Sonderregelungen sowie alles Weitere zum Thema Corona finden Sie im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das IFK-Mitglieder im „Physioservice“ herunterladen oder kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle anfordern können. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

Weitere Artikel

therapie Hamburg: Kostenlose Tickets für IFK-Mitglieder

2026 | 18.09. Am 6. und 7. November 2026 öffnet die Messe therapie Hamburg ihre Tore. Als Branchentreff für alle, die in Physio-, Ergo- oder Sporttherapie tätig sind, bietet die Messe an zwei Tagen viele Angebote rund um die Heilmittelbranche.  

W wie Wertermittlung: Was ist meine Praxis wert?

2026 | 16.09. Sie wollen innerhalb der kommende Jahre Ihre Physiotherapiepraxis auf- oder abgeben? Mit unserer Reihe „Praxisübergabe-ABC“ bekommen Sie einen ersten Überblick, welche Punkte Sie bei der Umsetzung und Planung beachten sollten. Heute: W wie Wertermittlung – was ist meine Praxis wert?

Sie sind am Zug – Vorbereitungen für den TI-Anschluss

2026 | 14.09. Der TI-Anbindungsprozess ist mehrstufig. Einige Vorgänge sind innerhalb weniger Minuten abgearbeitet, andere können – durch zwischenzeitliche Wartezeiten – erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Stellen Sie sich einfach vor, Sie würden ein Brettspiel spielen, dessen Spielfelder unterschiedliche Schweregrade aufweisen.