Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor Ultraschallgelen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) warnt vor der Gefahr von Blutvergiftungen durch kontaminierte Ultraschallgele und -lotionen des Herstellers Eco-Med Pharmaceuticals.

Das aus Kanada stammende Kontaktgel wird zu Ultraschalluntersuchungen und -behandlungen angewendet. Nach US-Informationen sind mehrere bakterielle Infektionen in Zusammenhang mit der Anwendung des Gels aufgetreten. Es wurde eine Kontamination mit Burkholderia cepacia complex festgestellt. Laut BfArM kann dies besonders bei immungeschwächten Menschen schwere Infektionen auslösen. Aus Deutschland liegen derzeit keine vergleichbaren Meldungen vor. Trotzdem empfiehlt das BfArM die Ultraschallgele und -lotionen ab sofort nicht mehr anzuwenden und Ereignisse in Zusammenhang mit der Verwendung von Ultraschallgelen und -lotionen dieses Herstellers zu melden.


Hier finden Sie eine Liste der Ultraschallgele und -lotionen sowie die Internetseite des BfArM zur Meldung.

Weitere Artikel

GKV neu denken: Vorsorge vor Versorgung

2026 | 05.06. Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Innerhalb der Gesundheitsbranche liegen konkrete Ideen für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen vor.

8. TherapieGipfel: Anmelden und live dabei sein in Berlin

2026 | 03.06. Unter dem Motto „Heilmittelpolitik aktuell“ lädt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) Politik, Kostenträger und Berufsangehörige der Heilmittelbranche zum 8. TherapieGipfel nach Berlin ein. Am 11. November um 15 Uhr wird die Veranstaltung eröffnet. Im Historischen Hörsaal im Langenbeck-Virchow-Haus wird der SHV-Vorstand im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Gesundheitspolitikern und fachkundigen Experten über aktuelle berufspolitische Themen diskutieren.

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.