csm_Foto-Gesetzesaenderungen_Internet_ff254282e0.jpg

Keine Therapieräume für Hausbesuchstherapeuten notwendig

Das Bundessozialgericht entschied am 20. Dezember 2018 (Az. B 3 KR 2/17 R) zugunsten einer Ergotherapeutin, die eine Zulassungserweiterung für eine ausschließlich für Hausbesuche tätige Mitarbeiterin beantragt hatte. Die Krankenkassen lehnten die Zulassung mit der Begründung ab, es stehe kein Therapieraum für diese Mitarbeiterin zur Verfügung. Dass diese ausschließlich Hausbesuche durchführe, sei unerheblich. Das Bundessozialgericht hat nunmehr klargestellt, dass das Vorhalten von Therapieräumen für Mitarbeiter, die zu keinem Zeitpunkt in der Praxis tätig werden, nicht notwendig sei.
Weitere Informationen dazu gibt es im IFK-Referat Recht, Tel. 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de.

Weitere Artikel

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.

SHV: Ernüchternde Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage von Bündnis90/Die Grünen – Konkrete Lösungen für Heilmittelpraxen nicht in Sicht

2026 | 10.06. Anfang April hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zu „Stand und Perspektiven zur Entbürokratisierung und Digitalisierung der Heilmittelverordnung“ eingebracht. Die Antwort der Bundesregierung liegt nun vor und zeigt aus Sicht des SHV vor allem eines: Die alltäglichen Belastungen durch überbordende Bürokratie in den Heilmittelpraxen sind durchaus bekannt – konkrete Konsequenzen bleiben bislang jedoch aus.