Neue Abrechnungsstelle der Bundeswehr

Physiotherapeuten müssen Heilmittelbehandlungen von Bundeswehrsoldaten ab sofort an neuer Stelle abrechnen. Aufgrund von Umstrukturierungsmaßnahmen findet die Abrechnung der "Unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung" nun zentral beim Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr statt.

Bundeswehrsoldaten werden durch Truppenärzte unentgeltlich versorgt, die ggf. eine Heilmittelverordnung auf einem eigenen Vordruck ausstellen können. Die Abrechnung dieser Heilmittelverordnungen nach vdek-Sätzen erfolgt ab sofort nur noch an folgende Adresse:

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat PA 1.4 - Abrechnungsstelle Heilfürsorge
Prötzeler Chaussee 25
15344 Strausberg

Zu beachten ist weiterhin: Die Behandlung muss spätestens drei Wochen nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Sollte das Feld „gültig bis“ ausgefüllt worden sein, muss die Behandlung zu dem angegebenen Termin abgeschlossen worden sein, ansonsten ist die Verordnung ungültig.

Weitere Artikel

GKV neu denken: Vorsorge vor Versorgung

2026 | 05.06. Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Innerhalb der Gesundheitsbranche liegen konkrete Ideen für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen vor.

8. TherapieGipfel: Anmelden und live dabei sein in Berlin

2026 | 03.06. Unter dem Motto „Heilmittelpolitik aktuell“ lädt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) Politik, Kostenträger und Berufsangehörige der Heilmittelbranche zum 8. TherapieGipfel nach Berlin ein. Am 11. November um 15 Uhr wird die Veranstaltung eröffnet. Im Historischen Hörsaal im Langenbeck-Virchow-Haus wird der SHV-Vorstand im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Gesundheitspolitikern und fachkundigen Experten über aktuelle berufspolitische Themen diskutieren.

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.