Behandlung von Asylbewerbern – Vergütungsanspruch

Im Zuge der aktuellen Flüchtlingsdebatte stellt sich zunehmend die Frage, wie mit Verordnungen von Flüchtlingen umzugehen ist. Grundsätzlich hat sich hier bislang an der seit Jahren geltenden Rechtslage nichts geändert. Asylbewerber oder auch Flüchtlinge (noch) ohne Asylbewerberstatus sind weder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse noch privat versichert.

Sie können vom Arzt dennoch eine  Verordnung über Heilmittel ausgestellt bekommen, auf der als Kostenträger „Sozialamt“, „Stadt X“ oder AsylblG eingetragen ist. Für diese gilt Folgendes:

Mit dem zuständigen Sozialamt der Stadtverwaltung können Sie abrechnen. Eingebürgert hat sich dort eine Erstattung nach den gültigen AOK-Sätzen. Die Patienten sind zuzahlungsbefreit. Die Rechtsgrundlage für die Abrechnung nach AOK-Sätzen ist jedoch nicht rechtssicher, da aktuell das Versorgungsstärkungsgesetz den vdek-Preis als Referenzpreis in der Physiotherapie in den Blickpunkt gerückt hat. Daher kommt auch eine Abrechnung nach vdek-Sätzen in Betracht. Unabhängig davon, dass der Arzt die physiotherapeutische Behandlung auf dem Standardvordruck (Muster 13) verordnet, muss diese in jedem Fall zuvor vom zuständigen Sozialamt genehmigt werden. Bitte prüfen Sie also vor Beginn der Behandlung, ob die Verordnung einen entsprechenden Genehmigungsstempel trägt. Im Nachhinein wird die Genehmigung von den Sozialämtern regelmäßig abgelehnt, so dass die Prüfung für den Vergütungsanspruch wesentlich ist.

Die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge soll künftig in einzelnen Bundesländern oder sogar bundesweit einen unbürokratischeren Zugang zum Arzt regeln. Die Diskussion hierüber ist mitten im Gange. Ende September werden erste Ergebnisse erwartet, über die wir zeitnah berichten werden.

Weitere Artikel

GKV neu denken: Vorsorge vor Versorgung

2026 | 05.06. Die gesetzliche Krankenversicherung befindet sich in einer angespannten finanziellen Lage. Innerhalb der Gesundheitsbranche liegen konkrete Ideen für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen vor.

8. TherapieGipfel: Anmelden und live dabei sein in Berlin

2026 | 03.06. Unter dem Motto „Heilmittelpolitik aktuell“ lädt der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) Politik, Kostenträger und Berufsangehörige der Heilmittelbranche zum 8. TherapieGipfel nach Berlin ein. Am 11. November um 15 Uhr wird die Veranstaltung eröffnet. Im Historischen Hörsaal im Langenbeck-Virchow-Haus wird der SHV-Vorstand im Rahmen einer Podiumsdiskussion gemeinsam mit Gesundheitspolitikern und fachkundigen Experten über aktuelle berufspolitische Themen diskutieren.

SHV verdeutlicht politische Positionen im Gespräch mit MdB Yüksel

2026 | 02.06. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Stabilisierungsgesetz wurde Ende April die parlamentarische Phase des Gesetzgebungsverfahrens eingeleitet. Doch der Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern kann durch den Bundestag noch substanziell angepasst werden. In persönlichen Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern machen der SHV und seine Mitgliedsverbände derzeit die Position der Heilmittelerbringer und die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf die Patientenversorgung deutlich.