Kein Geld für Branchenbuch-Firmen

In einem aktuellen Urteil wurde die erfreuliche Feststellung getroffen, dass keine Zahlungspflicht für Branchenbuch-Einträge nach unverlangt erfolgten Werbeanrufen besteht. Sogenannte „Cold Calls“ würden regelmäßig den Betriebsablauf beeinträchtigen und dürften daher nicht ohne vorherige Einwilligung erfolgen, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Das Amtsgericht Bonn lehnt in seinem Urteil (AZ.: 109 C 348/14) den Zahlungsanspruch des Verlags für virtuelle Dienste gegen eine Glas- und Reinigungsfirma ab, die durch einen unerwünschten und nicht verlangten Anruf zur Eintragung in ein elektronisches Branchenverzeichnis verleitet wurde. Laut Gericht habe sich die Branchenbuch-Firma in mindestens gleicher Höhe wie die von ihr geforderte Summe schadensersatzpflichtig gemacht. Auch wenn das Urteil bisher eine Einzelfallentscheidung ist und derzeit die Berufung beim Landgericht läuft, bietet es gute Argumentationshilfen für vergleichbare Fälle. Vor allem ist es aber ein weiterer Schritt, den zahlreichen Firmen, die hinter diesem zweifelhaften Geschäftsmodell stehen, Einhalt zu gebieten.

Der IFK rät regelmäßig dringend dazu, bei nicht verlangten Werbeanrufen höchste Vorsicht walten zu lassen. Am besten sollten Physiotherapie-Praxen solche Gespräche sofort beenden, da die angebotenen Dienstleistungen für selbstständige Praxisinhaber grundsätzlich wenig nützlich, dafür aber kostenintensiv sind. Auch bei anderen Methoden, wie Faxformularen oder Briefpost zur Aktualisierung oder Vervollständigung Ihrer Praxisdaten, warnen wir ausdrücklich davor, vorschnell zu unterschreiben.

Mitglieder des IFK können sich für eine rechtliche Beratung im Einzelfall gern mit den Juristinnen des IFK in Verbindung setzen.

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne