Zulassungsempfehlungen die Zweite

Im August 2018 traten neue Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands für Physiotherapiepraxen in Kraft. Darüber hat der IFK ausführlich berichtet.
Wenige Monate später ist jetzt zum 1. Dezember 2018 eine weitere Fassung in Kraft getreten.
Vorbehaltlich einer ausführlichen Bewertung: Nicht zuletzt auf die Forderung des IFK hin wurde das Thema des Bestandsschutzes für Fälle des Praxisverkaufs ohne Verlegung der Praxisräume sowie das Verfahren bei Rechtsformänderung und der Aufnahme weiterer Personen in eine Personengesellschaft (zum Beispiel Gesellschaft bürgerlichen Rechts – GbR) neu aufgenommen.
Im Ergebnis sind diese Neuregelungen insbesondere für Praxisinhaber, die über einen Verkauf ihrer Praxis nachdenken – beispielsweise aus Altersgründen – eine gute werterhaltende Entwicklung. Für Existenzgründer ergeben sich daraus rechtssichere Möglichkeiten einer Praxisübernahme.
Interessierte Physiotherapeuten erhalten sämtliche Informationen verlässlich bereits jetzt in der Geschäftsstelle in der Abteilung Zulassung, Hotline: 0234 97745-777.

Weitere Artikel

Bundessozialgericht: Schriftliches Urteil liegt vor

2026 | 22.04. Unsere aufmerksamen Leser erinnern sich vermutlich: Ende 2025 fand vor dem BSG das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG statt, in dem die maßgeblichen Verbände zur Vergütung in der Physiotherapie geklagt hatten. Das zunächst mündlich ausgesprochene Urteil ging zulasten der Verbände – nun liegt das schriftliche Urteil vor, welches ergänzende rechtliche Ausführungen enthält.

MdB Yüksel: Der Direktzugang für Heilmittelerbringer macht Sinn!

2026 | 20.04. Der Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) hat vergangenen Freitag im Bundestag eindringlich für den Direktzugang geworben. Anlass war ein von der Fraktion die Linke eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Terminvergabe und Eindämmung von Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung.