Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.

Im Oktober 2024 hatte der SHV offiziell Beschwerde beim Bundesamt für Soziale Sicherung eingereicht und auf irreführende Darstellungen im Heilmittelreport der BARMER hingewiesen. Nun hat das BAS bestätigt, dass es inhaltlich viele der vom SHV vorgetragenen Kritikpunkte teilt, auch wenn kein formaler Rechtsverstoß festgestellt werden konnte.

Seit der Fusion mit der GEK im Jahr 2010 veröffentlicht die BARMER einen jährlichen Bericht über die Versorgung der Versicherten mit Hilfs- und Heilmitteln. In den letzten Jahren hat sich der Schwerpunkt des Berichts sehr einseitig in Richtung einer politischen Agenda verschoben, die schwerpunktmäßig die Ausgabensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Dabei häuften sich zuletzt offensichtliche und bewusste Fehldarstellungen, die ein ebenso verzerrtes wie schlechtes Bild auf die Heilmittelbranche – insbesondere auf die Inhaber ambulanter Heilmittelpraxen – werfen.

In ihrem aktuellen Heilmittelreport kritisiert die Barmer beispielsweise die Gehaltsentwicklungen angestellter Physiotherapeuten im ambulanten Bereich. Diese seien laut Barmer deutlich weniger stark gestiegen als die Umsatzsteigerungen in den Praxen. Der Absicht des Gesetzgebers, durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den daraus resultierenden Gehaltserhöhungen dem Fachkräftemangel zu begegnen, sei laut Report nicht nachgekommen worden. Vielmehr hätten die Gesetzesänderungen im Heilmittelbereich zu einem massiven Kostenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt, jedoch zentrale Ziele verfehlt. 

Diese Behauptungen hatte der SHV deutlich zurückgewiesen und die von der Barmer verwendete Datengrundlage kritisiert. Auch das BAS beanstandet, dass die für die Bewertung der Gehaltsentwicklung relevanten Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Report gänzlich fehlen. Dies stelle einen „Mangel an der Richtigkeit der Information“ dar.

Auch die Einschätzung, dass nicht-therapeutische Angestellte deutlich höhere Gehaltszuwächse erhalten hätten und dies die Unterschiede zum Entgeltatlas erkläre, wird vom BAS als „eher abwegig“ bewertet. Diese Aussage hatte der Autor des Barmer-Heilmittelreports im Rahmen eines Interviews getätigt.

Die weitere Kritik des SHV, dass die Barmer Vergütungssteigerungen mit Umsatzsteigerungen gleichsetzt, ohne andere Kostenfaktoren wie Raum- und Sachkosten zu berücksichtigen, hält das BAS „nicht für unbegründet“.

„Die intensive Auseinandersetzung des BAS mit dem Barmer-Heilmittelreport zeigt, dass unsere Kritik fundiert und gerechtfertigt war“, erklärt Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV. „Es ist ein wichtiges Signal für unsere Branche, dass Verzerrungen und Einseitigkeiten in öffentlichen Gesundheitsberichten nicht unwidersprochen bleiben.“

Auf Basis der Beanstandungen des BAS hat die Barmer den Heilmittelreport 2024 überarbeitet und eine aktualisierte Version veröffentlicht. Zudem hat die Barmer angekündigt, im laufenden Jahr keine Fortsetzung der Gehaltsanalyse im Heilmittelreport vorzunehmen. Für mögliche zukünftige Veröffentlichungen wurde eine Vorab-Abstimmung mit dem BAS vereinbart.

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.