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Ein guter Tag für die Heilmittelversorgung

Die Bundesregierung hat verstanden, die Koalition hat gehandelt: Am 16. Februar 2017 hat der Bundestag mit großer Mehrheit das Heil- und Hilfsmittelversorgungsstärkungsgesetz (HHVG) beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates ist nur eine Formalität. Das neue Gesetz bringt langjährige Forderungen des Spitzenverbandes der Heilmittelverbände (SHV) auf den Weg.

Die flächendeckende Versorgung der Patienten mit Heilmitteln ist gefährdet, wenn nicht mehr Geld und mehr Eigenverantwortung in das System kommen. Dabei geht es auch  um die Versorgung der Patienten heute. Schon jetzt kommt es zu regionalen Engpässen bei der Versorgung der Patienten. Aber eine weitere Verschärfung der Situation ist abzusehen: Immer weniger Schulabgänger wollen ErgotherapeutIn, PhysiotherapeutIn oder MasseurIn und med. BademeisterIn werden, Rückgänge der Bewerbungen an den Ausbildungseinrichtungen von einem Drittel sind eher die Regel als die Ausnahme.

Also musste die Politik handeln, zumal die Verweildauer ausgebildeter Ergotherapeuten, Logopäden und Physiotherapeuten im Beruf ständig zurückgeht. Die Berufe müssen attraktiver werden, finanziell, aber auch in der übertragenen Verantwortung. Dieser Zielsetzung ist das HHVG, das am 1. April 2017 in Kraft treten wird, mit folgenden Kernpunkten nachgekommen:

Es kann und wird nun zu deutlichen Vergütungserhöhungen kommen. Die Deckelung der Vergütungserhöhungen durch die Grundlohnsummenbindung ist immerhin für die drei Jahre 2017 bis 2019 ausgesetzt. Die laufenden Gebührenverhandlungen zeigen, dass die Krankenkassen die Botschaft verstanden und Vorsorge in ihren Haushalten getroffen haben. Es ist schließlich Aufgabe der Krankenkassen, eine flächendeckende Versorgung der Patienten mit Heilmitteln auch nachhaltig sicherzustellen. Die Instrumente sind da und es ist davon auszugehen, dass bald in allen Versorgungsbereichen mit vernünftigen Vergütungsabschlüssen zu rechnen ist.
Und wenn nein? Auch dafür ist Vorsorge getroffen, denn der Ablauf der Schiedsverfahren wird dort, wo es keine vernünftigen Verhandlungsergebnisse gibt, deutlich beschleunigt. Das schafft  Zwang zur Einigung, die Vernunft auf beiden Seiten voraussetzt.

Was bringt uns die Transparenzregelung, d.h. die Forderung nach der Offenlegung der Höhe der in unseren Praxen gezahlten Gehälter? Ist sie ein Eingriff in die innere Struktur unserer freiberuflichen Praxen? Fakt ist, dass die Gehälter, die bisher in unseren freiberuflichen Praxen gezahlt werden, deutlich unter den Tarifgehältern des Tarifvertrags für den Öffentlicher Dienst (TVöD) liegen, ja liegen müssen, weil die viel zu niedrigen Behandlungsgebühren, die von den Krankenkassen an die Praxen  bezahlt werden, nicht mehr hergeben. Das hat die Politik verstanden: wenn nicht auch im ambulanten Bereich vernünftige Gehälter gezahlt werden (können), ist die Versorgung der Patienten gefährdet. Deshalb wird mehr Geld in die Praxen fließen. Es ist zwar anzunehmen, dass jeder kluge Praxisinhaber seine Mitarbeiter an den Mehreinnahmen partizipieren lässt, um Abwanderungen seines Personals vorzubeugen. Auf Drängen der Krankenkassen will die Politik aber an diesem Punkt sicher gehen und – wie bereits seit einigen Jahren in der ambulanten Pflege – Transparenz über die Höhe der in unseren Praxen gezahlten Gehälter herstellen. Wie dies ohne größeren Aufwand geschehen kann – denn keiner will mehr Bürokratie – ist noch offen und Aufgabe der Berufsverbände und des Spitzenverbands der Krankenkassen. Diese sollen hierüber Regelungen in den Rahmenempfehlungen treffen. Die aktuellen Vergütungsverhandlungen für 2017 sind also von der Transparenzregelung noch nicht betroffen.

Klar, die Kasse muss stimmen, aber für die Berufsangehörigen der Heilmittelbranche ist Geld nicht alles. Sonst hätten sie nicht –das ist völlig unbestritten bei den Krankenkassen und in der Politik – in den bisherigen dürren Jahren so gute Arbeit geleistet. Alle Umfragen zeigen aber, dass sich die Therapeuten im ambulanten Bereich die Autonomie wünschen, die die Kollegen im stationären Bereich sowie die ambulant tätigen Kollegen im Ausland längst haben. Ausdruck hiervon ist die Forderung nach dem Direktzugang. Doch der bleibt leider noch in weiter Ferne, trotz aller Rechtsprechung zugunsten der Heilmittelerbringer. Stattdessen sind Modellvorhaben zur Blankoverordnung vorgesehen, die den Therapeuten die Entscheidung über die konkrete Therapiemaßnahme sowie die Behandlungsdauer und Frequenz überlassen, während der Arzt weiterhin die Indikation stellt. Diese Modellvorhaben sollen von Gesetzes wegen evaluiert werden. Klar ist: Das Thema Direktzugang wird in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages 2017 bis 2021 wieder auf der Tagesordnung stehen.

Vorschau auf die nächste Legislaturperiode

In der kommenden Legislaturperiode steht auch das Thema Ausbildungsreform und Akademisierung  an, so der Beschluss des Bundestages im Rahmen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III). Dies ist ein dicker Brocken nicht nur für das Parlament, sondern auch für die Berufsverbände. Sie sind sich zwar einig in der Forderung nach der Akademisierung des Berufsstandes. Die Einzelheiten der damit verbundenen Systemanpassung, so zum Beispiel die Übergangsregelungen, sind aber noch völlig offen. Vor allem hinken auch die Bundesländer mit der Schaffung neuer Studienplätze und der Einrichtung entsprechender akademischer Strukturen noch völlig hinterher. Hier brauchen wir auch für den Heilmittelbereich schleunigst einen Masterplan, damit jeder weiß, woran er ist. Das gilt für die heute bereits tätigen Berufsangehörigen ebenso wie für die jungen Kollegen, die sich für eine Ausbildung entscheiden. 

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