Digitalisierung: SHV fordert mehr Beteiligungsmöglichkeiten

Den ersten Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes (PDSG) hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor einigen Wochen vorgelegt. Nun luden Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgewählte Experten zu einer nicht-öffentlichen Anhörung, um den Gesetzesentwurf zu diskutieren. Die Heilmittelerbringer vertrat dabei Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV).

Für die Mitglieder des SHV brachte sie gute Nachrichten aus Berlin mit: Gottfried Ludewig, Leiter der Abteilung Digitalisierung im BMG, stellte in Aussicht, künftig weitere Leistungserbringer an die Telematik-Infrastruktur anzubinden. Derzeit sind in dem Gesetzentwurf nur Physiotherapeuten berücksichtigt. Die Ausweitung auf andere Heilmittelerbringer geschehe schrittweise in einem realistischen Zeitraum. Bei der Digitalisierung handele es sich um einen dynamischen Prozess, so Ludewig.

 

Repschläger machte während der Anhörung unter anderem darauf aufmerksam, dass laut jetzigem Gesetzentwurf die Praxisinhaber zwar selbst auf die elektronische Patientenakte zugreifen dürften, wenn sie über einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und eine Institutionenkarte (SMC-B-Card) verfügen – nicht aber ihre Mitarbeiter, wenn diese keinen Ausweis haben. „Eine solch realitätsferne Beschränkung der Zugriffsberechtigung gibt es bei Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten nicht“, kritisierte sie – und traf bei den Verantwortlichen auf offenes Gehör.

 

 

Außerdem erinnerte sie an das Problem, dass es bislang keine gemeinsame Ausgabestelle für die eHBA’s und die SMC-B-Cards gebe. Hier müsse schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden. Noch sei nicht erkennbar, wie Physiotherapeuten ab dem 1. Juli 2021 eine geeignete Authentifizierungsmöglichkeit erhalten sollen.

 

 

Und auch die Tatsache, dass Physiotherapeuten bei der Ausgestaltung der elektronischen Verordnung (eVO) kaum mitreden dürfen, sprach Repschläger an. „Wir begrüßen die Einführung der elektronischen Patientenakte sehr“, stellte sie im Namen des SHV klar. „Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum Heilmittelerbringer bei der Ausgestaltung der eVO keine verbindlichen Beteiligungsmöglichkeiten bekommen.“ Hier müsse deutlich nachgebessert werden.

 

 

Die Stellungnahme von SVH/IFK zum Referentenentwurf finden Sie hier.

 

Weitere Artikel

Gesundheit darf kein Sparmodell sein!

2026 | 24.04. Am 16. April hat die Bundesregierung einen Entwurf für das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Dieser enthält Maßnahmen, die auch die Physiotherapie betreffen – uns Anlass zur Sorge geben. Unsere Bitte an Sie: Machen Sie auch Ihre Patienten auf diesen Missstand aufmerksam.

Zwei Ziele, ein Event: Das IFK-Symposium regt zum Nachdenken, Weiterbilden und Austausch an

2026 | 24.04. Ende März gab es gleich zwei gute Gründe, sich durch das Streikchaos auf den Weg zur IFK-Geschäftsstelle nach Bochum zu machen. Zum einen die Jahreshauptversammlung und zum anderen ein neues Veranstaltungsformat des IFK: Unter dem Titel „Manuelle Therapie der Schulter bei Sportlern und jungen Patienten“ lud der IFK Physiotherapeuten und Ärzte ein, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen und ging damit gleich zwei Ideen nach, die sich in den letzten Jahren entwickelt hatten.