Das neue Präventionsgesetz wackelt

Die Bundesregierung hat am 20. März 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Prävention beschlossen. Danach soll vor allem die betriebliche Gesundheitsförderung unterstützt werden sowie Angebote zur Gesundheitsförderung in den individuellen Lebenswelten der Menschen wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen.

Zur Finanzierung des Vorhabens sollen ausschließlich die Krankenkassen in die Pflicht genommen werden. Insgesamt sind jährlich Ausgaben von rund 420 Millionen Euro vorgesehen – fast doppelt so viel wie bisher. Die Opposition hält die Pläne jedoch für unzureichend und fordert erhebliche Nachbesserungen. Daher wird der Gesetzesentwurf möglicherweise keine Zustimmung durch den Bundesrat erhalten, wo die rot-grün regierten Länder inzwischen eine Mehrheit haben. Mit Nachbesserungen wird das Zeitfenster jedoch eng, das Gesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten zu lassen. Es wäre nicht das erste Mal, dass die Bemühungen um ein Präventionsgesetz scheitern.

Der IFK wird Sie über Neuigkeiten auf dem Laufenden halten.

Weitere Artikel

SHV übt deutliche Kritik am Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beitragsstabilität

2026 | 17.04. Am 16. April 2026 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Nach einer langjährigen Unterfinanzierung im Heilmittelbereich sind die im Entwurf vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet, eine positive und politisch gewünschte Entwicklung auszuhebeln.