Aktuelle Entscheidungen der DRV zum freien Mitarbeiter

Zwischenzeitlich sind diverse Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu der Frage, ob freie Mitarbeiter in Physiotherapiepraxen auch zukünftig als Selbstständige einzustufen sein können, positiv ausgegangen. Zur Erinnerung: Im Frühsommer dieses Jahres schreckte ein Beschluss des bayerischen Landessozialgerichts die Branche erheblich auf. So manche Presseveröffentlichung wähnte den freien Mitarbeiter in der Physiotherapiepraxis daraufhin ein weiteres Mal tot.

Die aktuelle Verwaltungspraxis zeigt nun zweierlei: Erstens werden zur Beurteilung der Frage, ob ein Physiotherapeut selbstständig ist, weiterhin die bekannten Kriterien der Prüfung wie zum Beispiel die Unabhängigkeit von Weisungen des Auftraggebers angewandt. Zweitens kann selbst in Fällen, in denen zunächst ein ablehnender Bescheid der DRV im Raume stand, im Rahmen des Anhörungsverfahrens eine fundierte Argumentation das Blatt wenden.
IFK- Mitglieder wenden sich bei Fragen bitte auch weiterhin an das Referat Recht. Wir helfen gern.

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne