M wie Mitarbeiter: Wo und wie müssen diese gemeldet werden?

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis von Bedeutung sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: M wie Mitarbeiter. 

Wer sich als Physiotherapeut selbstständig machen möchte, hat mehrere Möglichkeiten: Sie können soloselbstständig arbeiten, aber auch einen oder mehrere einstellen. Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Mitarbeiter (Physiotherapeuten sowie Masseure und medizinische Bademeister) bei der ARGEn Heilmittelzulassung angemeldet werden. Dort muss hinterlegt werden, welche Zertifikate der Mitarbeiter mitbringt, damit dies bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann. Diese Meldung muss unbedingt erfolgen, bevor der Mitarbeiter sein Arbeitsverhältnis antritt. Durch eine verspätete Meldung kann es zu Abrechnungsproblemen kommen.

Die Anmeldung bei den ARGEn übernehmen wir gern für Sie, damit Sie sich auf den Praxisalltag konzentrieren können. Für die Meldung benötigen wir unter anderem die Berufsurkunde, ggf. die abrechnungsrelevanten Zertifikate sowie den Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit. Auch bei allen weiteren Angelegenheiten rund um die Anmeldung Ihrer Mitarbeiter unterstützt Sie das Team der IFK-Geschäftsstelle kompetent und umfassend.

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745 111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

Mehr aus der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ lesen Sie hier

 

 

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne