Bundestag stimmt Änderungen im Infektionsschutzgesetz zu

Der Bundestag hat heute, Freitag 18. März, über die Änderungen im Infektionsschutzgesetz beraten und dabei die Abschaffung der meisten Corona-Maßnahmen ab dem 20. März beschlossen. Nur noch einige Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr oder in bestimmten Gesundheitseinrichtungen gelten weiterhin. Auch der Bundesrat befasste sich mit den Plänen für die Corona-Schutzmaßnahmen.

Für die genaue Ausgestaltung und Umsetzung der Regelungen sind weiterhin die einzelnen Bundesländer zuständig. Es wird erwartet, dass diese im Laufe der nächsten Woche ihre entsprechenden Verordnungen anpassen. Bis dahin sieht das Bundesgesetz die Möglichkeit vor, die bisherigen Maßnahmen übergangsweise bis zum 2. April 2022 zu verlängern.  Der IFK wird seine Mitglieder informieren, sobald die genauen Regelungen für die einzelnen Länder bekannt sind.


Diese Informationen sind dann im Merkblatt „Coronavirus (M26)“ im internen Mitgliederbereich der IFK-Internetseite einzusehen und können heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.


Außerdem informiert der IFK mit dem Mitglieder-Newsletter „IFK-Mitgliedernews ad hoc“ über alle Änderungen zu den aktuellen Corona-Regelungen. Wenn Sie den Newsletter noch nicht erhalten, können Sie sich hier unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer anmelden.

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