Rheinland-Pfalz: nun doch Rehasport in der Gruppe erlaubt

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat dem IFK mitgeteilt, dass Rehabilitationssport während des Teil-Lockdowns nun doch als Gruppenunterricht gestattet ist. Das ergab eine erneute fachliche Prüfung des Ministeriums. Bei den Gruppenkursen müssen alle notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden. Zuvor war das Ministerium der Rechtsauffassung, dass sämtliche Gruppenangebote grundsätzlich verboten sind.

Neben den Rehabilitationsangeboten sind in Rheinland-Pfalz alle physiotherapeutischen Leistungen zulässig, die medizinisch notwendig, also verordnet wurden. Fitness- und Personaltrainings sind nur mit Einzelpersonen und im Freien erlaubt. Wellness-Behandlungen sind gänzlich untersagt.

 

Genaueres zu diesen Regelungen sowie viele weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das ständig aktualisiert wird und nach dem Login im Physioservice abrufbar ist.

 

 

Hintergrund:

 

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 28. Oktober beschlossen, dass „medizinisch notwendige Behandlungen“ während des Teil-Lockdowns weiterhin möglich sein sollen. Dazu gehört explizit auch die Physiotherapie, deren Systemrelevanz damit erneut unterstrichen wird. Die Hoheit für Regelungen zum Infektionsschutz liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Der IFK ist derzeit dabei, rechtssicher abzuklären, welche Bereiche der Therapie oder der Prävention in den Bundesländern zulässig bzw. vorübergehend unzulässig sind. Sobald verbindliche Rückmeldungen der Landesregierungen vorliegen, veröffentlicht der IFK diese im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).

 

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