Kein Geld für Branchenbuch-Firmen

In einem aktuellen Urteil wurde die erfreuliche Feststellung getroffen, dass keine Zahlungspflicht für Branchenbuch-Einträge nach unverlangt erfolgten Werbeanrufen besteht. Sogenannte „Cold Calls“ würden regelmäßig den Betriebsablauf beeinträchtigen und dürften daher nicht ohne vorherige Einwilligung erfolgen, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Das Amtsgericht Bonn lehnt in seinem Urteil (AZ.: 109 C 348/14) den Zahlungsanspruch des Verlags für virtuelle Dienste gegen eine Glas- und Reinigungsfirma ab, die durch einen unerwünschten und nicht verlangten Anruf zur Eintragung in ein elektronisches Branchenverzeichnis verleitet wurde. Laut Gericht habe sich die Branchenbuch-Firma in mindestens gleicher Höhe wie die von ihr geforderte Summe schadensersatzpflichtig gemacht. Auch wenn das Urteil bisher eine Einzelfallentscheidung ist und derzeit die Berufung beim Landgericht läuft, bietet es gute Argumentationshilfen für vergleichbare Fälle. Vor allem ist es aber ein weiterer Schritt, den zahlreichen Firmen, die hinter diesem zweifelhaften Geschäftsmodell stehen, Einhalt zu gebieten.

Der IFK rät regelmäßig dringend dazu, bei nicht verlangten Werbeanrufen höchste Vorsicht walten zu lassen. Am besten sollten Physiotherapie-Praxen solche Gespräche sofort beenden, da die angebotenen Dienstleistungen für selbstständige Praxisinhaber grundsätzlich wenig nützlich, dafür aber kostenintensiv sind. Auch bei anderen Methoden, wie Faxformularen oder Briefpost zur Aktualisierung oder Vervollständigung Ihrer Praxisdaten, warnen wir ausdrücklich davor, vorschnell zu unterschreiben.

Mitglieder des IFK können sich für eine rechtliche Beratung im Einzelfall gern mit den Juristinnen des IFK in Verbindung setzen.

Weitere Artikel

Bundessozialgericht: Schriftliches Urteil liegt vor

2026 | 22.04. Unsere aufmerksamen Leser erinnern sich vermutlich: Ende 2025 fand vor dem BSG das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG statt, in dem die maßgeblichen Verbände zur Vergütung in der Physiotherapie geklagt hatten. Das zunächst mündlich ausgesprochene Urteil ging zulasten der Verbände – nun liegt das schriftliche Urteil vor, welches ergänzende rechtliche Ausführungen enthält.

MdB Yüksel: Der Direktzugang für Heilmittelerbringer macht Sinn!

2026 | 20.04. Der Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) hat vergangenen Freitag im Bundestag eindringlich für den Direktzugang geworben. Anlass war ein von der Fraktion die Linke eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Terminvergabe und Eindämmung von Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung.