Grundlohnrate für 2015 bei 2,53 Prozent

Das Bundesgesundheitsministerium hat die offizielle Grundlohnrate für 2015 bekanntgegeben. Damit dürfen die physiotherapeutischen Preise im kommenden Jahr grundsätzlich um maximal 2,53 Prozent steigen.

Berechnet wird die Grundlohnsumme aus den Veränderungsraten der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen im Zeitraum des 2. Halbjahres 2013 und des 1. Halbjahres 2014 gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Angesichts der gestiegenen Kosten in den Praxen, insbesondere für Personal, Verwaltung und Energie, ist dieser Spielraum für die anstehenden Vergütungserhöhungen weiterhin viel zu gering. Die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung ist und bleibt daher eine zentrale Kernforderung des IFK, die der Verband – gemeinsam mit der SHV als Dachorganisation der Heilmittelverbände – demnächst u. a. in einem Gespräch mit Bundesgesundheitsminister Gröhe Nachdruck verleihen wird.

Weitere Artikel

Bundessozialgericht: Schriftliches Urteil liegt vor

2026 | 22.04. Unsere aufmerksamen Leser erinnern sich vermutlich: Ende 2025 fand vor dem BSG das Revisionsverfahren gegen das Urteil des LSG statt, in dem die maßgeblichen Verbände zur Vergütung in der Physiotherapie geklagt hatten. Das zunächst mündlich ausgesprochene Urteil ging zulasten der Verbände – nun liegt das schriftliche Urteil vor, welches ergänzende rechtliche Ausführungen enthält.

MdB Yüksel: Der Direktzugang für Heilmittelerbringer macht Sinn!

2026 | 20.04. Der Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel (SPD) hat vergangenen Freitag im Bundestag eindringlich für den Direktzugang geworben. Anlass war ein von der Fraktion die Linke eingebrachter Antrag zur Verbesserung der Terminvergabe und Eindämmung von Wartezeiten in der Gesundheitsversorgung.