IFK-Hauptversammlung

Bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten - IFK e.V. gab zunächst der Vorstand einen persönlichen Einblick in die Arbeit und die Erfolge des Verbands im vergangenen Jahr und blickte auf die aktuellen und weiteren Ziele. Der Vorstand wurde von den Mitgliedern ohne Gegenstimmen entlastet.


IFK-Vorsitzende Ute Repschläger präsentierte den Teilnehmern der Jahreshauptversammlung den Rechenschaftsbericht des vergangenen Jahres. Dabei stellte Sie insbesondere die Erfolge in der Berufspolitik, in Spezial-Projekten zur Prävention und betrieblichen Gesundheitsförderung und in der Öffentlichkeitsarbeit heraus. „Ich bedanke mich herzlich bei allen Mitglieder, dass sie unsere Erfolge so gestützt haben“, so Repschläger.

Stellv. Vorstand Rick de Vries erläuterte den Status der nach wie vor sehr beliebten IFK-Fortbildungen und zeigte das Online-Fortbildungssystem. „Wir orientieren das Angebot stets an der Nachfrage nach den verschiedenen Themenbereichen“, so de Vries.

Stellv. Vorstand Heidrun Kirsche sprach über die derzeitige Situation im Bereich der Krankenkassen insbesondere in Ostdeutschland und forderte eine größere Anerkennung der Leistungen von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten.

IFK-Geschäftsführer Dr. Frank Dudda gab einen Überblick über die kontinuierlich wachsenden Mitgliederzahlen, die Medienresonanz und die weitere Strategie des Verbands. Ein großer Teil davon sind Sonderverträge exklusiv für IFK-Mitglieder, mit denen zusätzliche Leistungen abgerechnet werden können oder die jeweilige Vergütung besser ist. „Zentral für unsere weitere Arbeit wird der Direct Access sein“, so Dudda.

In der anschließenden Diskussion sprachen die Mitglieder unter anderem über die Themen Abrechnung, Osteopathieausbildung, Fachkräftemangel, Grundlohnsumme und das Heilpraktikergesetz.
Neben der Entlastung des Vorstands wurden außerdem die Kassenprüfer Meinolf Wiese und Mechthild Bange wiedergewählt.
Vorangegangen war der Hauptversammlung eine Fortbildung zum Thema „Palliativ Care – Neue Handlungsfelder der Physiotherapie“, die von Dr. med. Axel Münker geleitet wurde. Er gab spannende und bewegende Einblicke in das Thema und sensibilisierte die anwesenden Physiotherapeuten für konkrete Fragen und Situationen in diesem Bereich, der zukünftig noch mehr im Blickpunkt stehen wird.

Der IFK bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmern der Hauptversammlung und allen weiteren Mitgliedern für die Unterstützung.

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.