Verordnungen der Berufsgenossenschaften: Kein Behandlungsabbruch nach 4 Wochen

In den letzten Tagen erreichten uns viele Anfragen, in denen auf eine öffentlich umlaufende Information hingewiesen wurde, nach der Verordnungen der Berufsgenossenschaften nur 4 Wochen gültig seien und Rezepte demzufolge nach 4 Wochen abgebrochen werden müssten, um einen Vergütungsanspruch zu sichern. Diese Aussage ist falsch. Rechnungskürzungen dürfen aus diesem Grund nicht vorgenommen werden. Dies wurde uns auch noch einmal von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) bestätigt.

Hintergrund: In der Handlungsanleitung an den Arzt heißt es, dass eine Verordnung längstens 4 Wochen umfasst. Danach habe eine Kontrolluntersuchung zu erfolgen. Dies ist richtig, richtet sich aber ausschließlich an den verordnenden Arzt. Diese Handlungsanleitung ist für die therapeutischen Leistungserbringer hingegen nicht bindend und es besteht für sie keine Prüfpflicht.
Für die Leistungserbringung ist die einzige Rechtsgrundlage die zwischen der DGUV und den Berufsverbänden geschlossene Vereinbarung. In dieser ist u. a. geregelt, dass alle Angaben auf der ärztlichen Verordnung eingehalten werden müssen, dies gilt auch für die verordnete Menge an Einheiten. Von einer Befristung der Verordnung auf vier Wochen oder einen ggf. erforderlichen Behandlungsabbruch bei Überschreitung ist hier jedoch keine Rede.

Weitere Artikel

Gesundheit darf kein Sparmodell sein!

2026 | 24.04. Am 16. April hat die Bundesregierung einen Entwurf für das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Dieser enthält Maßnahmen, die auch die Physiotherapie betreffen – uns Anlass zur Sorge geben. Unsere Bitte an Sie: Machen Sie auch Ihre Patienten auf diesen Missstand aufmerksam.

Zwei Ziele, ein Event: Das IFK-Symposium regt zum Nachdenken, Weiterbilden und Austausch an

2026 | 24.04. Ende März gab es gleich zwei gute Gründe, sich durch das Streikchaos auf den Weg zur IFK-Geschäftsstelle nach Bochum zu machen. Zum einen die Jahreshauptversammlung und zum anderen ein neues Veranstaltungsformat des IFK: Unter dem Titel „Manuelle Therapie der Schulter bei Sportlern und jungen Patienten“ lud der IFK Physiotherapeuten und Ärzte ein, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen und ging damit gleich zwei Ideen nach, die sich in den letzten Jahren entwickelt hatten.