Neues IFK-Merkblatt zur betrieblichen Altersvorsorge

Immer öfter fragen Arbeitnehmer nach den Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), um für die Zeit nach der Erwerbstätigkeit finanziell vorzusorgen. Der IFK hat für seine Mitglieder ein Merkblatt erstellt, in dem die wichtigsten Fragen rund um die bAV geklärt werden.

Dabei geht es beispielsweise um die grundsätzlichen Durchführungswege und die Änderungen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Das Merkblatt behandelt insbesondere auch die Fragen, die sich aus Arbeitgebersicht stellen, und erläutert Rechte und Pflichten des Praxisinhabers. Außerdem zeigt es den Weg zu einem Kooperationspartner, der IFK-Mitgliedern spezielle Konditionen anbietet.
IFK-Mitglieder finden das Merkblatt „betriebliche Altersvorsorge“ nach dem Login im Physioservice unter P02. Für alle Fragen, die darüber hinausgehen, stehen die Mitarbeiter des IFK-Referats Recht gerne zur Verfügung, Tel. 0234 97745-0, ifk@ifk.de.

Weitere Artikel

Gesundheit darf kein Sparmodell sein!

2026 | 24.04. Am 16. April hat die Bundesregierung einen Entwurf für das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Dieser enthält Maßnahmen, die auch die Physiotherapie betreffen – uns Anlass zur Sorge geben. Unsere Bitte an Sie: Machen Sie auch Ihre Patienten auf diesen Missstand aufmerksam.

Zwei Ziele, ein Event: Das IFK-Symposium regt zum Nachdenken, Weiterbilden und Austausch an

2026 | 24.04. Ende März gab es gleich zwei gute Gründe, sich durch das Streikchaos auf den Weg zur IFK-Geschäftsstelle nach Bochum zu machen. Zum einen die Jahreshauptversammlung und zum anderen ein neues Veranstaltungsformat des IFK: Unter dem Titel „Manuelle Therapie der Schulter bei Sportlern und jungen Patienten“ lud der IFK Physiotherapeuten und Ärzte ein, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen und ging damit gleich zwei Ideen nach, die sich in den letzten Jahren entwickelt hatten.