csm_Foto-Gesetzesaenderungen_Internet_ff254282e0.jpg

Keine Therapieräume für Hausbesuchstherapeuten notwendig

Das Bundessozialgericht entschied am 20. Dezember 2018 (Az. B 3 KR 2/17 R) zugunsten einer Ergotherapeutin, die eine Zulassungserweiterung für eine ausschließlich für Hausbesuche tätige Mitarbeiterin beantragt hatte. Die Krankenkassen lehnten die Zulassung mit der Begründung ab, es stehe kein Therapieraum für diese Mitarbeiterin zur Verfügung. Dass diese ausschließlich Hausbesuche durchführe, sei unerheblich. Das Bundessozialgericht hat nunmehr klargestellt, dass das Vorhalten von Therapieräumen für Mitarbeiter, die zu keinem Zeitpunkt in der Praxis tätig werden, nicht notwendig sei.
Weitere Informationen dazu gibt es im IFK-Referat Recht, Tel. 0234 97745-0, E-Mail: ifk@ifk.de.

Weitere Artikel

Gesundheit darf kein Sparmodell sein!

2026 | 24.04. Am 16. April hat die Bundesregierung einen Entwurf für das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung veröffentlicht. Dieser enthält Maßnahmen, die auch die Physiotherapie betreffen – uns Anlass zur Sorge geben. Unsere Bitte an Sie: Machen Sie auch Ihre Patienten auf diesen Missstand aufmerksam.

Zwei Ziele, ein Event: Das IFK-Symposium regt zum Nachdenken, Weiterbilden und Austausch an

2026 | 24.04. Ende März gab es gleich zwei gute Gründe, sich durch das Streikchaos auf den Weg zur IFK-Geschäftsstelle nach Bochum zu machen. Zum einen die Jahreshauptversammlung und zum anderen ein neues Veranstaltungsformat des IFK: Unter dem Titel „Manuelle Therapie der Schulter bei Sportlern und jungen Patienten“ lud der IFK Physiotherapeuten und Ärzte ein, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen und ging damit gleich zwei Ideen nach, die sich in den letzten Jahren entwickelt hatten.