Corona-Impfverordnung bestätigt höchste Priorisierung für Physiotherapeuten, die Senioren in Alten-/Pflegeheimen und zuhause behandeln

Der dem IFK vorliegende Referentenwurf zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung stellt in der Begründung das klar, was zuvor bereits auch schon durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bestätigt wurde: Physiotherapeuten haben einen Anspruch darauf, bereits in Gruppe 1 („Schutzimpfungen mit höchster Priorität“) geimpft zu werden, wenn sie Patienten in Alten- oder Pflegeeinrichtungen behandeln. Auch diejenigen Therapeuten, die ältere Patienten zuhause behandeln, sollen nunmehr in Gruppe 1 fallen. Beides ist im Entwurf eindeutig formuliert.

Allerdings legen Berichte von IFK-Mitgliedern nahe, dass noch nicht alle im Bereich der Impfungen verantwortlichen Institutionen mitbekommen haben, dass Physiotherapeuten unter den oben genannten Voraussetzungen in Gruppe 1 geimpft werden können. Die Neufassung der Verordnung sollte hier nunmehr endgültig zur Klarstellung führen.

 

Die Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung soll am 5. Februar 2021 in Kraft treten.

 

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