Kaum noch Krankengymnastik für neurologische Patienten: Rechtsaufsicht eingeschaltet

Wegen der Diskriminierung schwerstkranker Alleinstehender hat der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) jetzt die Rechtsaufsicht des Landes Schleswig-Holstein, Landesgesundheitsminister Dr. Heiner Garg, eingeschaltet. Hintergrund ist die Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und mehrerer Krankenkassen in Schleswig-Holstein, dass eine Verordnung von Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres (KG-ZNS) nur dann möglich sei, wenn eine Bezugsperson zur täglichen Anleitung und Beübung 24 Stunden am Tag vorhanden ist.

„Dies ist insbesondere bei schwerstkranken Alleinstehenden nicht der Fall und deshalb keinesfalls hinzunehmen“, kritisiert Ute Repschläger, IFK-Vorstandsvorsitzende. Die Sichtweise basiere auf der Fehlinterpretation einer Vereinbarung zwischen den Vertretern der Heilmittelerbringer und dem GKV-Spitzenverband. Darin heißt es, dass die Anleitung einer Bezugsperson sinnvoll sei. „In der Rahmenvereinbarung steht aber nicht, dass dem Patienten das medizinisch notwendige Heilmittel KG-ZNS verweigert werden kann, wenn keine Bezugsperson vorhanden ist“, stellt Repschläger klar.
Laut GKV-Heilmittel-Informationsportal (GKV-HIS) ist schon jetzt ein Rückgang der Behandlungszahlen von über sechs Prozent gegenüber dem Vorjahreswert zu verzeichnen. Das liegt daran, dass die Falschauskunft so an die Ärzte in Schleswig-Holstein kommuniziert wurde. Der IFK sieht darin eine akute Gefährdung der medizinischen Versorgung neurologisch erkrankter Patienten.
Der IFK hatte bereits über ausgiebigen Schriftverkehr und mehrere Telefonate versucht, der KV und den Krankenkassen die Unrechtmäßigkeit und die Gefahr ihres Handelns zu verdeutlichen. Diese Bemühungen zeigten jedoch keinen Erfolg. Deshalb entschloss sich der IFK nun die Rechtsaufsicht einzuschalten.

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