Erstes Zwischenfazit bei Vergütungsverhandlungen

Seit vielen Jahren weist der IFK auf die schwierige Lage in der Physiotherapie hin. Eine deutliche Anhebung der Gebührensätze ist Grundvoraussetzung, um die Attraktivität des Berufsstands zu erhöhen und so dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen. Dieser festen Überzeugung des IFK als auch des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) konnte sich letztlich auch die Politik nicht entziehen: Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) wurden im April 2017 die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um bei den Vergütungsverhandlungen höhere Abschlüsse als in der Vergangenheit erzielen zu können. Eine Garantie für gute Ergebnisse am Verhandlungstisch war damit aber nicht verbunden.

Zum Jahresende lässt sich ein erstes Zwischenfazit ziehen: Auf regionaler Ebene konnte mit fast allen Krankenkassen eine Konsenslösung gefunden werden, die eine spürbare Erhöhung der Preise mit sich bringt – im Schnitt steigt der Sockel um rund 10 % für das Jahr 2017. Bei den ostdeutschen Kassen, deren Vergütungssätze selbst 27 Jahre nach der Wiedervereinigung noch deutlich unter Westniveau liegen, konnten zumeist sogar Erhöhungen um rund 16 % erzielt werden. Erste Reaktionen aus der Mitgliedschaft hierauf waren durchweg positiv.

So erfreulich zweistellige Erhöhungen klingen mögen: Klar ist, dass dies nur ein erster Schritt sein kann, um das Vergütungsniveau auf ein adäquates Niveau anzuheben. Trotzdem hat der Gesetzgeber die diesbezüglichen Regelungen des HHVG nur bis 2019 festgesetzt. Weitere Erhöhungsschritte in mindestens ähnlicher Größenordnung wie zuletzt sind bis dahin alternativlos. Ebenso wie die dauerhafte Entkopplung von der Grundlohnsummenveränderungsrate, um auch nach 2019 angemessene Erhöhungen verhandeln zu können. Gleichwohl: Mit den Regionalkassen in Hessen, Bayern und Baden-Württemberg wurde der gesamte zeitliche Spielraum bereits ausgenutzt, indem langfristige Abschlüsse vereinbart wurden, die Preissteigerungen von rund 30 % für diesen 3-Jahreszeitraum garantieren.

Doch nicht alle Krankenkassen sind sich ihrem Versorgungsauftrag für ihre Versicherten in ausreichendem Maße bewusst. So sind die Verhandlungen mit der AOK Sachsen-Anhalt bedauerlicherweise erneut gescheitert. Bereits zum dritten Mal in den letzten acht Jahren wird hier ein Schiedsverfahren klären müssen, ob ein Vergütungsrückstand von fast 20 % auf den westdeutschen Durchschnitt tatsächlich angemessen ist.

Auch mit dem vdek gestalten sich die Verhandlungen in diesem Jahr besonders schwierig. Selbst nach mehreren Verhandlungsrunden konnte bislang noch keine Einigung erzielt werden. Im November wird es aber ein weiteres Spitzengespräch geben mit dem Ziel, doch noch eine spürbare Anhebung auch der Ersatzkassen-Preise möglichst noch in diesem Jahr zu realisieren.

Insgesamt sind die bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch eben nur ein Schritt um auch in den kommenden Jahren eine angemessene Vergütung der Therapeuten sicherzustellen und so die flächendeckende Versorgung der Patienten auch in Zukunft zu gewährleisten. Weitere müssen folgen. Wir arbeiten daran!

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