Bündnis 90/Die Grünen stellen Kleine Anfrage zum Stand der Entbürokratisierung und Digitalisierung im Heilmittelbereich

In der vergangenen Woche hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Kleine Anfrage (Drucksache 21/5470) zum Stand von Entbürokratisierung und Digitalisierung bei Heilmittelverordnungen eingebracht. Die Abgeordneten richten darin 20 Fragen an die Bundesregierung und thematisieren insbesondere den anhaltend hohen bürokratischen Aufwand in Heilmittelpraxen.

Für Heilmittelerbringer greift die Anfrage zentrale Probleme aus dem Praxisalltag auf und stellt diese nun offiziell zur politischen Klärung.

Im Fokus der Kleinen Anfrage steht die hohe Fehlerquote bei Verordnungen und der damit verbundene Aufwand für Prüfung, Korrektur und Abrechnung. Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass es trotz der bekannten Vorgaben in Arztpraxen nach wie vor regelmäßig zu formalen und inhaltlichen Fehlern kommt, die für Heilmittelerbringer zusätzlichen administrativen Aufwand bedeuten, sondern im schlimmsten Fall zu finanziellen Einbußen aufgrund von Absetzungen durch die Krankenkassen führen. 

Die Grünen schließen daraus in ihrer Kleinen Anfrage richtig: „Vor dem Hintergrund wachsender Versorgungsbedarfe und eines zunehmenden Fachkräftemangels im Gesundheitswesen kommt der wirksamen Reduzierung vermeidbarer bürokratischer Belastungen [..] besondere Bedeutung zu.“

Die Bundesregierung soll unter anderem darlegen, wie wirksam die bestehenden Regelungen zur Fehlervermeidung tatsächlich sind, welche Erkenntnisse zu Umfang und Ursachen fehlerhafter Verordnungen vorliegen, wie hoch der zeitliche und wirtschaftliche Aufwand in den Praxen ist und in welchem Ausmaß Absetzungen durch die Krankenkassen auftreten. 

Darüber hinaus thematisiert die Kleine Anfrage die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung. Die Anfrage zielt darauf ab, konkrete Aussagen zum Zeitplan, zum Entwicklungsstand sowie zur Praxistauglichkeit zu erhalten – insbesondere mit Blick auf Interoperabilität, Softwareintegration und die tatsächliche Entlastungswirkung im Alltag.

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände fordert schon lange eine deutliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands in Heilmittelpraxen. Seit die Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit vorliegen, hat diese Forderung noch einmal erheblich an Dringlichkeit gewonnen. Die komplexen Prüfpflichten zu Verordnungen sollten auf den Verursacher übertragen werden. Die geplante elektronische Heilmittelverordnung muss so gestaltet werden, dass wesentliche Probleme, die derzeit im Zuge der Ausstellung entstehen, der Vergangenheit angehören. Dies sind zwei wesentliche Problemfelder, die bearbeitet werden müssen, um den Bürokratieaufwand für Verordner, Leistungserbringer und Patienten zu reduzieren. Der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht der SHV daher mit großem Interesse entgegen. 

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.