Blanko-Verordnung: Physios wären die Dummen

Warum die Blanko-Verordnung einzig und allein den Ärzten in die Hände spielt und weshalb nur der Direktzugang den Physiotherapeuten die volle professionelle Autonomie verschafft, hat IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger in einem Thesenpapier im Einzelnen begründet.

Auf  den ersten Blick hin tragen zwar sowohl das Modell der Blanko-Verordnung als auch des Direktzugangs den Vorstellungen der Verbände nach einer stärkeren beruflichen Autonomie der Physiotherapeuten Rechnung. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch, dass bei der Blanko-Verordnung die Nachteile überwiegen:

Der Therapeut erhält zwar mehr Autonomie in der Therapie, die Ärzte halten aber durch die Hoheit über die Ausstellung der Verordnung weiterhin die Fäden in der Hand und sichern sich ihre Vergütung für die Erstellung der Erstdiagnose und die Kontrolle des Therapieerfolgs. Gleichzeitig würde aber wohl die Haftung für die Wirtschaftlichkeit der Behandlung sowie im schlimmsten Fall die Einhaltung der Ausgabenvolumen auf die Physiotherapeuten verlagert. Damit wären sie die Dummen.

Nach Einschätzung des IFK wäre die Blanko-Verordnung keine Durchgangsstation auf dem Weg zum Direktzugang. Er geht vielmehr davon aus, dass sie eben diesen Weg auf unabsehbare Zeit blockierte. Möglicherweise würde sie ihn sogar dauerhaft verschütten. Daher lehnt der IFK das Modell Blanko-Verordnung ohne Wenn und Aber ab.

Demgegenüber stellt der Physiotherapeut beim Direktzugang auch die Erstdiagnose. Die Verantwortung für die korrekte Diagnose und die rationale und wirtschaftliche Therapie bleibt beim Direktzugang demnach in einer Hand, wobei an die Stelle des Arztes der Physiotherapeut tritt. Allein dieses Modell gewährt den Physiotherapeuten volle professionelle Autonomie.

Zudem geht internationalen Studien zufolge beim Direktzugang höhere Behandlungsqualität mit geringerem Ressourcenverbrauch einher. Wenn die Politik da nicht beherzt und entschlossen zugreift, ist das nicht zu verstehen.

Das vollständige IFK-Thesenpapier steht hier zum Download bereit.

Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne