Anerkennung Bundesrahmenvertrag bis zum 30.04.2022 toleriert

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den GKV-Spitzenverband (GKV-SV) informiert, dass eine verspätete Abgabe der Anerkenntniserklärung zum Bundesrahmenvertrag bis zum 30. April 2022 toleriert werden soll. Physiotherapeuten, die die Anerkenntniserklärung also bisher noch nicht eingereicht haben (ursprünglich galt die Frist bis zum 31. Januar 2022) verlieren nicht ab dem 1. Februar ihre Kassenzulassung und müssen diese neu beantragen.

Die Tolerierung einer weiteren Fristverlängerung würde jedoch nicht in Aussicht gestellt, heißt es in dem Schreiben des BMG an den GKV-SV.


Der GKV-Spitzenverband hat den ARGEn empfohlen, die Zulassung der Physiotherapeuten, die den Bundesrahmenvertrag noch nicht anerkannt haben, nicht sofort zu widerrufen und Leistungen, die nach dem 31. Januar bis zum 30. April 2022 erbracht werden, weiterhin unverändert zu vergüten.


Die Anerkenntniserklärung finden Sie im internen Mitgliederbereich unter Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften > GKV (ab 01.08.2021). Bei Fragen zur Anerkennung können sich Mitglieder gern an die IFK-Mitarbeiter des Referats Recht – Zulassungswesen wenden (Tel.: 0234 97745-777, E-Mail: zulassung@ifk.de

Weitere Artikel

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz – so setzen wir uns politisch für Sie ein

2026 | 21.05. Der am 29. April 2026 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Stabilisierungsgesetzes schlägt hohe Wellen und wird aktuell vollkommen zu Recht von allen Leistungserbringern kritisiert und abzuwenden versucht. Auch der IFK setzt sich seit Wochen beim Ministerium dafür ein, dass das Parlament von seiner Korrekturmöglichkeit Gebrauch macht. Und tatsächlich zahlt sich unsere Beharrlichkeit aus.

IFK-Tag der Wissenschaft am 3. Juli: Jetzt anmelden!

2026 | 21.05. Der IFK-Tag der Wissenschaft ist jedes Jahr der Termin für den akademischen Nachwuchs der Physiotherapie. In diesem Jahr findet er am 3. Juli an der hochschule 21 in Buxtehude statt. Ein besonderes Highlight der Veranstaltung ist die Verleihung des IFK-Wissenschaftspreises. Ausgezeichnet werden Abschlussarbeiten in verschiedenen Kategorien sowie herausragende Posterbeiträge.

GeDIG-Entwurf: Chancen der Digitalisierung nicht erschöpfend genutzt

2026 | 20.05. Am Montag lud das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Anhörung zum sogenannten Referentenentwurf „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) nach Berlin ein. Da der Gesetzesentwurf auch die Physiotherapie betreffende Änderungen enthält, reichte der IFK im Vorfeld eine schriftliche Stellungnahme ein und nahm an dem Anhörungstermin teil, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten.