Info-Blöcke

Änderungen im Nachweisgesetz – neues Merkblatt P17a

Das Nachweisgesetz gibt Arbeitgebern vor, dass wesentliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses sowie deren Änderung schriftlich festzuhalten sind. Das Nachweisgesetz dient also im Kern dazu, bestimmte Informationen für diejenigen Mitarbeiter festzuhalten, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.

Seit dem 1. August 2022 gibt es jedoch Änderungen im Nachweisgesetz, die auch Einfluss auf schriftliche Arbeitsverträge haben. Entsprechende Muster müssen dann in Praxen angepasst werden. Bei einem Verstoß gegen das Nachweisgesetz drohen zukünftig sogar Bußgelder.


Im neuen Merkblatt P17a „Änderungen im Nachweisgesetz“ im IFK-Mitgliederservice finden Mitglieder eine detaillierte Übersicht der Änderungen.



Weitere Artikel

NRW setzt Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen fort

2026 | 04.08. Gute Nachrichten für angehende Physiotherapeuten in Nordrhein-Westfalen: Das Land verlängert die Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen um weitere fünf Jahre. Eine entsprechende Förderrichtlinie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Damit bleibt die Ausbildung an den förderfähigen Schulen für Gesundheitsfachberufe auch künftig für die Auszubildenden kostenfrei.

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne